Planablauf

1. Ihre Aufgabenstellung

Das angestrebte Architektenwerk orientiert sich an den richtungweisenden Vorgaben und Wünschen des Auftraggebers bei Auftragserteilung (Beschaffenheitskriterien) wie:

• Flächenprogramm
• Funktionsprogramm
• Ausstattungsprogramm
• Materialvorgaben
• Gestaltungsvorgaben
• Kostenvorgaben
• Terminvorgaben

2. Vertragsgrundlagen

Sind keine anderen Regelungen rechtswirksam vereinbart worden, gelten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses die nachfolgend aufgeführten Normen und Vorgaben.

• Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Bestimmungen über den Werkvertrag, §§ 631 ff.)
• Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013)

3. Planungsstufen

Die Beauftragung erfolgt in sinnvoll abgerundeten Leistungspaketen

• Stufe 1: Vorentwurfsplanung (Zielfindungsphase)
• Stufe 2: Entwurfsplanung
• Stufe 3: Realisierungsplanung
• Stufe 4: Bauleitung

4. Vertragserfüllung

Ich als Landschaftsarchitektin schulde Ihnen je nach Inhalt der Beauftragung ein für Sie verwendbares Ergebnis aus meiner planerischen bzw. bauleiterischen Arbeit.

Der werkvertragsgemäße Erfolg meiner planerischen Tätigkeit ist ein Planungsergebnis, das dem Planungsstand entsprechend genau erkennen lassen muss, ob und wie das vom Bauherrn bestellte Werk realisierbar ist.
Der werkvertragsgemäße Erfolg meiner bauleiterischen Arbeit ist das vom Bauherrn bestellte mangelfreie und voll funktionierende Werk – die Freianlage.
Dabei ist es unerheblich, ob einige der in der Honorarordnung aufgezählten Arbeitsschritte mehrfach erbracht werden müssen, sofern sie, wie beispielsweise Alternativvorschläge, bei gleichbleibender Planungsaufgabe für den Entscheidungsprozess notwendig sind, oder aber nicht erbracht werden, sofern sie zur Sicherung des geschuldeten Erfolgs nicht notwendig sind.